Führerschein

Der Führerschein ist in Deutschland das Dokument der Erteilung der Fahrerlaubnis. Ohne diese Fahrerlaubnis ist keine Person berechtigt ein Kraftfahrzeug zu führen.

Hierzulande darf man ab einem Alter von 18 Jahren ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen. Jedoch ist die Führerschein an eine bestimmte Fahrzeugklasse gebunden.

Der Führerschein kann nur durch eine bestandene Fahrprüfung (schriftlich und praktisch) erworben werden.

An die Erteilung der Fahrerlaubnis sind jedoch noch weitere Bedingungen geknüpft. Hier einige Beispiele: Der Bewerber sollte einen festen Wohnsitz haben, zum Führen des Fahrzeuges geeignet sein (körperlich, geistig und charakterlich) und eine Fahrausbildung an einer Fahrschule im vorgegebenen Zeitrahmen absolvieren.

Das Prinzip des Führerscheins besteht seit dem Jahr 1888 (Preußen). Europaweit existieren rund 110 verschiedene Führerscheinmodelle. Diese sollen bis zum Jahr 2012 dem europäischen Einheitsführerschein weichen.

Wer noch ein altes Modell besitzt kann mit diesem noch 26 Jahre fahren. Erst danach muss der veraltete Führerschein gegen den neuen europäischen ausgetauscht werden. Über die Regelung der Entziehung und Neuerteilung eines Führerscheins kann jedes EU-Mitgliedsland jedoch noch selbst entscheiden.